Wichtige Formulare

Die Vorgehensweise bei gesetzlich Versicherten

Der ARZT

  • hält eine ernährungstherapeutische Beratung seines Patienten für notwendig und bescheinigt dies mit Angabe der Diagnose (Eine Diagnose reicht vollkommen aus!)
  • gibt diese Notwendigkeitsbescheinigung dem Patienten mit und legt Kopien
    aktueller Blutwerte, ggf. der Medikation und evtl. Befundberichte bei!

Der PATIENT

  1. nimmt Kontakt zu seiner Krankenkasse auf, um sich nach den Bezuschussungsmodalitäten zu informieren.
  2. nimmt dann Kontakt zu einer anerkannten Ernährungsfachkraft auf oder sucht z.B. im Expertenpool (http://bit.ly/Expertensuche) des Berufsverbandes Oecotrophologie nach zertifizierten Fachkräften.
  3. lässt dem Ernährungsberater vor der Beratung oder spätestens zum Erstgespräch die Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sowie die aktuellen Blutwerte, Befundberichte und ggf. die Übersicht der Medikation zukommen.
  4. wird ggf. von der Krankenkasse aufgefordert, einen Kostenvoranschlag des Ernährungsberaters vorzulegen.
  5. sendet das Original der Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag an seine Krankenkasse und wartet auf deren Rückmeldung.
  6. Patient nimmt die Ernährungsberatungen in Anspruch und zahlt die Rechnung des Ernährungsberaters selbstständig.
  7. stellt bei seiner Krankenkasse mittels Vorlage der Rechnung und dem Zahlungsnachweis den Antrag auf Bezuschussung bzw. Rückerstattung unter Angabe seiner Konto-verbindung.

Ich berate Sie gerne ♥

für mehr wohlbefinden

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