Die Therapie

Individuelle Ernährungstherapie

  • vom Arzt verordnet
  • viele Erkrankungen profitieren von einer Ernährungsumstellung
  • nach §43 SGB V ist von den gesetzlichen Krankenkassen eine Bezuschussung möglich

Das passende Formular steht im Servicebereich zum Download zur Verfügung:

  • Bei der Ernährungstherapie geht es um die Heilung oder Linderung von ernährungsbedingten Krankheiten nach §43 SGB V (ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation).
  • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen eine Besserung der Symptome durch eine Ernährungsumstellung zu erwarten ist, können eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen.

Bei folgenden Krankheitsbildern ist eine Verordnung durch ihren Hausarzt möglich:

  • Test
  • Übergewicht
  • Adipositas (BMI > 30)
  • Untergewicht
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Bluthochdruck
  • Fettstoffwechselstörung
  • Verdauungsstörungen
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Onkologischen Erkrankungen
    • und vieles mehr

Ich berate Sie gerne ♥

für mehr wohlbefinden

für mehr wohlbefinden

für mehr wohlbefinden

für mehr wohlbefinden

für mehr wohlbefinden